Gruendernews und KMU-Informationen
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Der Bundestag hat ein neues Privatinsolvenzrecht verabschiedet. Schon nach 3 Jahren besteht die Möglichkeit sich von Restschulden befreien zu lassen. Neben neuen Insolvenzregeln für (private) Verbraucher sind davon auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer betroffen.
Ab dem 15.05.2013 steht jungen und innovativen Unternehmen das neue Förderprogramm “Investitionszuschuss Wagniskapital” zur Verfügung.
Der Investitionszuschuss Wagniskapital hat zum Ziel die Finanzierungsbedingungen junger und innovativer Unternehmen zu verbessern. Für private Investoren – insbesondere Business Angels – sollen Anreize geschaffen werden, solchen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen.
Seit dem 1.1.2013 kann die (monatliche) Umsatzsteuervoranmeldung nur noch auf elektronischem Weg übermittelt werden. Bisher konnte man sich die entsprechende Software (ELSTER) auf den PC downloaden, ab diesem Jahr steht dafür ein neues Internetportal zur Verfügung.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchte, muss seit Anfang 2012 nicht nur die Tragfähigkeit der Geschäftsidee nachweisen, entsprechende Formen und Fristen einhalten – sondern auch den Antrag auf Gründungszuschuss möglichst gut begründen. Da der Gründungszuschuss eine sog. Ermessensleistung ist – d.h. die Bewilligung bzw. Ablehnung liegt im Ermessen des Sachbearbeiter / der Sachbearbeiterin.
In der bisherigen Legislaturperiode hat die Bundesregierung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer so gut wie nichts getan. Im Gegenteil – abgesehen von einer reinen PR-Kampagne (siehe Gründerwoche) – wurden nachweislich gut funktionierende und sinnvolle Förderprogramme quasi abgeschafft (siehe Gründungszuschuss). Dementsprechend ist das Gründungsklima in Deutschland eingebrochen – die Gründungszahlen sind so schlecht wie nie. Offenbar erkennt die Bundesregierung langsam diesen Fehler und stellt Gründerinnen und Gründern nun eine start-app zur Verfügung.
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!
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